Schulgesetz

 Allgemeine Aussagen zur Grundschule
(Schulgesetz §5)

Kinderzeichnung Grundschule in Baden-Württemberg

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die allmähliche Hinführung der Schüler von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.

Dazu gehören die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang, die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben sowie die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks. Die Grundschule umfasst vier Schuljahre.

Aufgaben und Ziele

In die Grundschule treten Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen ein. Sie bringen, geprägt von der Familie und beeinflusst durch die Umwelt, unterschiedliche Einstellungen, Erwartungen und Hoffnungen in die Schule mit. Unabhängig von dieser individuellen Entwicklung sollen die Kinder am Ende der Grundschulzeit über vergleichbare Grundkenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Die Aufgaben der Grundschule

Die Grundschule

  • fördert die verschiedenen Begabungen der Kinder in einem gemeinsamen, vierjährigen Bildungsgang
  • weckt die sittliche, religiöse und freiheitlich-demokratische Gesinnung, auf der das Zusammenleben gründet
  • übt Verhaltensweisen und Umgangsformen ein, die für das Miteinanderleben – auch in der Schule – wichtig sind
  • befähigt die Kinder, aufeinander zu hören und voneinander zu lernen, und hält Jungen und Mädchen zu einem partnerschaftlichen Verhalten an
  • erzieht zum selbstverständlichen Umgang mit Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie zum Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen
  • fördert das Bewusstsein für elementare, technische, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge und erzieht zur Verantwortung gegenüber der Natur
  • setzt die im vorschulischen Alter begonnenen vielfältigen Lernprozesse fort
  • entfaltet verborgene und noch nicht entwickelte Fähigkeiten oder Eigenschaften durch fördernde und ermutigende Hilfen
  • führt die Kinder von den Formen spielerischen zu den systematisierten Formen schulischen Lernens und Arbeitens
  • fördert die Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks
  • strebt den Erwerb gesicherter Kenntnisse an und übt Fertigkeiten ein, die für die Lebensbewältigung wichtig und für die Schularbeit grundlegend sind.

Grundsätze der Unterrichtsgestaltung

Erziehung und Unterricht in der Grundschule orientieren sich am emotionalen, psychomotorischen, intellektuellen und sozialen Entwicklungsstand der Kinder. Alle Erziehungs- und Bildungsprozesse knüpfen an den Erlebnis- und Erfahrungshorizont des Kindes an und erweitern ihn. Anschaulichkeit, Lebensnähe und Handlungsbezug sowie kindgemäße Aufgabenstellungen und vielfältige Formen des Lernens, Übens und Wiederholens sind unverzichtbare Grundelemente eines entwicklungsgemäßen Unterrichts.

In der Grundschule ist fächerverbindendes Arbeiten durchgängiges Prinzip des Unterrichts. Insbesondere im freien Arbeiten und im projektorientierten Lernen haben Kinder die Möglichkeit, fächerverbindend zu Themen aus dem Bildungsplan oder aus ihrer Lebenswirklichkeit zu arbeiten. Der ganzheitliche, auf die Persönlichkeit des Kindes ausgerichtete Erziehungs- und Bildungsauftrag der Grundschule wird durch fächerverbindendes Arbeiten betont.

Zu dieser ganzheitlichen Erziehung gehört auch, dass Mädchen und Jungen ihre geschlechtliche Identität finden. Im Unterricht müssen sie sich bei aller Verschiedenheit als gleichberechtigt und gleichwertig wahrnehmen, indem ihre unterschiedlichen Lebenserfahrungen, Interessen und Bedürfnisse ernst genommen und sie zu kooperativem Umgang angehalten werden.

Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Grundschule